Dr. Ulrich Wilken
Schloßplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Zimmer: 219
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Sprecher für: Medienpolitik, Rechtspolitik, Datenschutz
Ausschüsse
- Hauptausschuss (HAA)
- Rechtsausschuss (RTA)
- Präsidium
- Wahlausschuss richterliche Mitglieder Staatsgerichtshof
Strafe darf Schuldmaß nicht übersteigen
Wilken fragt, ob die angestrebte Straferhöhung den Schutz der Beamten erhöht. Eine Strafe dürfe das Maß der Schuld nicht überschreiten. Im Strafrecht gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.