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Reden (-2019)

Hessisches Gesetz zur Neugestaltung der Fixierungsvorschriften im Justizvollzugsrecht 2. Lsg.

Plenarprotokoll 05.09.2019

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorrednerinnen und Vorredner haben auf die Problematik des Gesetzentwurfs, über den wir heute abstimmen, schon hingewiesen.

Ich will noch einmal sehr deutlich sagen, dass Menschen in psychischen Ausnahmesituationen in Behandlung gehören, nicht fixiert in Haftanstalten.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Dr. Zinkler hat in der Anhörung zu Recht die Frage gestellt, warum Fixierungen in der Haft überhaupt zulässig sein sollen. Für diejenigen unter Ihnen – wir sind ja nicht auf allen Gebieten Fachleute –, die sich da nicht so auskennen, empfehle ich die Artikel, die uns Herr Zinkler zur Ver-fügung gestellt hat, die diese Zwangsmaßnahme sehr eindrücklich aus der Sicht der Betroffenen beschreiben. Meine Damen und Herren, wir brauchen deutlich mehr präventive Maßnahmen – mein Vorredner hat darauf hingewiesen –, die Situationen verhindern, in denen Fixierungen als notwendig erachtet werden.

(Beifall DIE LINKE)

Damit sind wir ganz eindeutig bei der Forderung nach vielmehr Personal mit medizinischem Sachverstand. Hierzu leistet der Gesetzentwurf leider nichts.

Meine Damen und Herren, es reicht auch nicht, dass ein-mal am Tag ein Arzt vorbeikommt, wenn eine Person fixiert wurde, und es ist aus unserer Sicht untragbar, dass die Sitzwache, die vorgeschrieben ist, nicht durch Fachpersonal durchgeführt werden muss. Hierauf hat auch der Richterbund eindringlich hingewiesen.

Ich will wegen der späten Stunde nicht mehr alle Mängel des Gesetzentwurfs aufzählen, die in der Anhörung deutlich geworden sind. Die Landesregierung hat die Unterlagen sicherlich ebenso genau studiert wie ich und andere. Man kann es dort noch einmal nachlesen.

Ich will aber noch eine kleine Bemerkung zu den Verfahrensabläufen machen. Der Begriff, den Sie, Herr Serke, benutzt haben, war „optimierbar“. Das ist eine sehr euphemistische Verwendung dieses Wortes. Wir haben im Aus-schuss über einen Gesetzentwurf abgestimmt, der schon zu diesem Zeitpunkt überholt war. Sie haben uns zwei Monate, nachdem das entsprechende Bundesgesetz verabschiedet worden und in Kraft getreten ist, einen Änderungsantrag-trag zugeleitet, über den wir gleich abstimmen werden. Da-zu fällt mir schon ein bisschen mehr ein als das Wort „optimierbar“.

(Beifall DIE LINKE)

Optimierbar und dringend notwendig ist darüber hinaus, dass wir schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes und zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes vorgelegt bekommen. Dass das noch nicht geschehen ist, finde ich sehr peinlich; denn auch diese Bestimmungen müssen an die verfassungsrechtlichen Anforderungen angepasst werden. Vielleicht ist auch das HSOG zu ändern. Wir warten darauf, dass wir auch die dort dringend notwendigen Änderungen vornehmen können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

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