Plenarprotokoll 18.06.2019
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Justizministerin! Ich kann nur weitermachen, wo mein Vorredner aufgehört hat. Die Befristungen von Gesetzen machen nur Sinn, wenn sie wirklich zu einer Überprüfung und einer eventuell notwendigen Anpassung der Gesetze führen. Das funktioniert nicht immer glücklich und nicht nur deswegen nicht glücklich, weil die Evaluierung regelmäßig von der Regierung und nicht durch uns, vom Landtag, gemacht wird.
Wir müssen Hinweise, dass ein Gesetz verändert gehört und nicht einfach nur entfristet oder mit einer neuen Fristversehen gehört, selbstverständlich auch ernst nehmen. Da-zu müssen wir – auch als Gesetzgeber – Zeit haben, den notwendigen Sachverstand einzuholen. Wir haben das in der vergangenen Legislaturperiode einmal dadurch probiert, dass wir gesagt haben, so ein Sammelgesetz muss mindestens in all die Ausschüsse, die sachinhaltlich damit befasst sind. Das hat auch nicht funktioniert, weil das zu keiner weiteren Aufklärung von uns als Gesetzgeber geführt hat. Deswegen will ich diesen Vorschlag nicht wiederholen.
Frau Kühne-Hörmann, ich bedanke mich ausdrücklich, dass wir wieder die Anhörungsunterlagen zur Verfügung bekommen, erinnere aber daran, dass wir die Zeit brauchen, das mit unseren Fachressorts mindestens einmal zu diskutieren.
Ich darf das einmal an einem Beispiel deutlich machen. Sieschreiben mehrfach – aber ich zitiere jetzt nur eine Stelle, – dass sich bei der Evaluierung sehr weit divergierende Ein-schätzungen ergeben haben. – Ja, Überraschung: Es gibt unterschiedliche Interessen in diesem Land. Es gibt unter-schiedliche politische Ansätze in diesem Land. Das hätte ich Ihnen auch sagen können, ohne dass ich Soziologie studiert habe und ohne dass wir eine Evaluierung machen. Entscheidend ist doch: Was machen Sie mit diesen Hinweisen, die Sie bekommen, und was machen wir als Gesetzgeber mit diesen Hinweisen, die wir bekommen?
(Beifall DIE LINKE)
Das Beispiel: Auf Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fand im letzten Frühjahr hier im Landtag ein Fachgespräch statt mit der Fragestellung: „Passen Haustierabschuss und Fallenjagd noch in unsere Zeit?“ – Als Ergebnis dieses Fachgesprächs, wo eindeutige Positionierungen vorgetragen wurden, steht in Ihrem Koalitionsvertrag ein Verbot von Totschlagfallen. – Das steht in Ihrem Koalitionsvertrag. In dem, was Sie jetzt hier vorlegen, findet das aber keinen Widerhall, sondern Sie sagen, Sie wollen das entsprechende Gesetz einfach unverändert weiter befristen.
Das ist ein Thema, wo Sie sich verweigern, hier eine politische Stellungnahme vorzunehmen, obwohl Sie es sich selbst auf die Fahnen geschrieben haben. So ergibt ein Sammelgesetz überhaupt keinen Sinn; denn wir haben Hinweise, dass wir etwas verändern müssen. Von daher machtes überhaupt keinen Sinn, einfach nur zu sagen: Wir sehen eine neue Frist vor. – Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)