300 Wilken Ulrich portraetDr. Ulrich Wilken

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Reden (-2019)

Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes und anderer Vorschriften 1. Lsg.

Plenarprotokoll 23.05.2019

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den Wahlrechtsausschlüssen habe ich am Dienstag bereits alles Notwendige gesagt.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Dazu werde ich mich nicht mehr äußern, außer Ihnen ernsthaft die Frage zu stellen: Was hat Sie bewogen, zwei so wichtige Themen in ein Gesetz zusammenzufassen? Das wird beiden nicht wirklich gerecht.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, die Demokratie in Deutschland ist vielfältiger geworden. Bürgerinnen und Bürger möchten gehört und stärker in die Entscheidungsfindung eingebunden werden. Sie wollen auch in den Jahren zwischen zwei Wahlterminen nicht nur mitreden, sondern auch mitgestalten und mitentscheiden. Wir haben uns im Rahmen der Verfassungsänderung im Vorfeld für deutlich niedrigere Hürden ausgesprochen, als wir es dann in der Verfassung tatsächlich gemeinsam verabredet haben. Von daher ist es nur konsequent, dass wir jetzt auf der einfach gesetzlichen Ebene in die gleiche Richtung argumentieren.

Ich will ganz deutlich sagen: Wir begrüßen es ausdrücklich, dass den Zulassungsantrag, nach dem vorliegenden Entwurf in Bezug auf die erste Stufe der Volksgesetzgebung, nur noch 1 % der bei der letzten Landtagswahl Stimmberechtigten unterschreiben müssen. Das ist eine deutliche Vereinfachung, die wir begrüßen. Wir sind der Meinung, dass sich der Landtag mit diesem Zulassungsantrag nicht nur befassen sollte; besser wäre eine echte Volksinitiative. Wir würden gern sehen, dass im Landtagverpflichtend eine Anhörung zum Anliegen der Antragsteller durchgeführt wird. Das Parlament wäre dann schon in dieser frühen Phase verpflichtet, sich mit dem Thema, das die Bürgerinnen und Bürger beschäftigt, intensiv zu befassen. In anderen Bundesländern werden mit diesem Instrument gute Erfahrungen gemacht. Es entstehen Dialoge und Kompromisse, und zahlreiche Anläufe finden bereits auf dieser Ebene ein Ende.

Zu einem zweiten Aspekt, den Sie ändern wollen. Wir finden es auch vollkommen gut und richtig, dass die Eintragungsfrist von den viel zu kurzen zwei Monaten auf sechs Monate verlängert wird. Aber wir merken an, das Verfahren zur Eintragung bleibt behäbig und ist schlicht bürger-feindlich.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist doch praxisfern, dass die Unterschriftensammlungen für die Unterstützung des Begehrens im Amtseintragungs-verfahren stattfinden müssen; und nur noch vier Bundesländer halten an diesem veralteten Verfahren fest. Wir brauchen die Möglichkeit einer freien Unterschriftensammlung; denn für viele Menschen stellt es eine Hürde dar, auf ein Amt zu gehen und sich dort für das Volksbegehren einzutragen.

(Beifall DIE LINKE)

Die genannten Aspekte müssen aus unserer Sicht deshalb zwingend verbessert werden. Wir werden das Gesetzgebungsverfahren nutzen, um uns noch einmal intensiv mitdiesen, vielleicht auch noch mit anderen Verbesserungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Auch werden wir, wenn nötig, einen entsprechenden Änderungsantrag in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

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