300 Wilken Ulrich portraetDr. Ulrich Wilken

Schloßplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Zimmer: 219

0611 - 350.6074

www.ulrichwilken.de

Sprecher für: Medienpolitik, Rechtspolitik, Datenschutz

Ausschüsse

  • Hauptausschuss (HAA)
  • Rechtsausschuss (RTA)
  • Präsidium
  • Wahlausschuss richterliche Mitglieder Staatsgerichtshof

Reden (-2019)

Hessisches Gesetz zur Neugestaltung der Fixierungsvorschriften im Justizvollzugsrecht 1. Lsg.

Plenarprotokoll 23.05.2019

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Voraussetzungen für Fixierungen zu verschärfen, war längst überfällig. Ich finde es schon bemerkenswert, dass wir in diesem sehr sensiblen Bereich erst durch eine höchstrichterliche Entscheidung darauf hingewiesen wer-den, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Wir als LINKE sagen ganz klar: Wir müssen deutlich mehr tun, um Fixierungen zu vermeiden. Dabei bedarf es Deeskalationsmaßnahmen bis hin zu einer 1:1-Betreuung. Da sind wir wieder bei der Personalsituation in unseren Justiz-vollzugsanstalten. Ich rede jetzt nicht über die Richter, sondern ich rede über das Personal in den Justizvollzugsanstalten. Wir brauchen mehr Menschen statt Fesseln.

(Beifall DIE LINKE)

Dafür muss die Landesregierung endlich gesetzliche Qualitätsstandards festlegen, die für ausreichendes und fachlich qualifiziertes Personal sorgen. Ich komme gleich noch ein-mal darauf zurück.

Wir dürfen uns nichts vormachen: Fixierungen sind nicht nur psychisch höchst belastend. Sie haben auch direkte körperliche Gefahren zur Folge. Selbst bei fachlich korrekt angebrachten Fixierungen können diese neben Durchblutungsstörungen und Atemnot sogar den Tod des Fixierten zur Folge haben.

Heute legen die Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf vor, der nach eigenem Bekunden die gerichtlichen Mindestanforderungen erfüllt. Wir werden bei der Anhörung und der anschließenden Auswertung darüber zu reden haben, ob das so ist.

Wir sagen: Lassen Sie uns aus diesem Anlass auch darüber reden, wann Zwangsfixierungen umgangen werden können. Sie sagen immer, Fixierungen seien im Zweifelsfallnotwendig, die hierzulande oft stundenlang, manchmal so-gar tagelang dauern. In Großbritannien z. B. sind sie aber vollkommen verboten. Auch über diese Standards lassen Sie uns einmal reden.

(Beifall DIE LINKE und Dr. Daniela Sommer (SPD))

Meine Damen und Herren, nehmen Sie den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zur Folter ernst, der schon im Jahr 2013 auf der Basis der UN-Behindertenrechtskonvention ein Verbot von Fixierungen gefordert hat. Auch wir wissen nicht, ob ein gänzlich gewaltfreier Vollzug irgendwann einmal möglich ist. Wir müssen aber doch alles Menschenmögliche tun, um diesem Ziel so nahe wie möglich zu kommen. Dazu leistet das vorliegende Gesetz aber gar nichts.

(Beifall DIE LINKE)

Wir sind trotzdem gespannt auf die Anhörung und habeneinige offene Fragen zu diesem Gesetzentwurf. Was ist eigentlich mit dem Maßregelvollzugsgesetz und dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz? Bedürfen diese keiner Anpassung? Wir werden auch die Legaldefinition unter die Lupe nehmen. Was ist denn die „vollständige Aufhebung der Bewegungsfreiheit“? Ist diese auch bei einer Zwei- und Dreipunktfesselung erreicht? Oder ist das bereits der Fall, wenn jemand nur mit einem Bauchgurt ans Bett gefesselt wird? Wäre das auch ohne Richtervorbehalt machbar?

Es reicht uns auch nicht, dass die Person, die die Sitzwachedurchführt, nur geschult sein soll, aber über keine medizinische oder vollpflegerische Ausbildung verfügen muss. Ihr Argument ist, der Justizvollzug sei deutlich weniger ärztlich geprägt. Das kann aber doch nicht ausreichen. Bloß weil wir kein Personal haben, brauchen wir keines?

Der Anforderung des Bundesverfassungsgerichts zur 1:1-Betreuung wird die Regelung, wonach dies durch geschulte Vollzugsbedienstete erfolgen kann, aus unserer Sicht nicht gerecht. Dass geschulte Vollzugsbedienstete die vom Bundesverfassungsgericht vorgesehene Schutzfunktion gegenüber dem Fixierten nicht in dem gleichen Maße wahr-nehmen können wie das vom Bundesverfassungsgerichtangesprochene, mit einem besonderen Abschluss ausgewiesene therapeutische und pflegerische Personal, dieser Unterschied dürfte auf der Hand liegen.

Hessen sollte die Gelegenheit nutzen, über die Anforderungen des Verfassungsgerichts hinaus Schritte hin zu einem besseren Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen in Haft zu unternehmen, um so Zwangsmaßnahmen zu reduzieren. Ein Mensch in einer derartigen psychischen Ausnahmesituation gehört in Behandlung, aber nicht gefesselt in die Haftanstalt. – Ich bedanke mich.

(Beifall DIE LINKE)

Vor Ort :

 
Wahlkreisbüro:

Wahlkreisbüro Dr. Ulrich Wilken
Rodergasse 7
65510 Idstein
06126 9590596
0178 6385505
 

Öffnungszeiten:
Dienstag - Freitag
10.00 - 16.00 Uhr

 
Wahlkreise:

  • Limburg-Weilburg I
  • Limburg-Weilburg II
  • Rheingau-Taunus I
  • Rheingau-Taunus II
  • Main-Taunus-Kreis
  • Frankfurt am Main III
  • Frankfurt am Main V