300 Wilken Ulrich portraetDr. Ulrich Wilken

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Reden (-2019)

Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes und von Rechtsverordnungen über die Juristenausbildung 1. Lsg.

Plenarprotokoll 22.05.2019

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass der Juristenberuf ausstirbt, glaube ich nicht.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten): Das wäre auch schlecht!)

Lassen Sie mich so anfangen: Wir als LINKE stehen selbstverständlich immer dazu, dass für gute Arbeit auch gutes Geld gezahlt werden soll. Das gilt selbstverständlich auch während der Ausbildung.

Ich als hoch qualifizierter Arbeitswissenschaftler, Herr Heinz, höre natürlich ganz besonders gut zu, wie hart Ihre Ausbildung ist. Ich würde mich da als Nichtjurist gerne anschließen, gestehe aber durchaus zu, dass Juristen auf dem Weg zum zweiten Examen einiges leisten. Sie entwerfen etwa Urteile oder Anklagen, vertreten die Staatsanwaltschaft vor Gericht. Rechtsreferendare sind ein aktiver Teilunseres Justizsystems und nehmen hoheitliche Aufgabenwahr. Daher ist der Status „Beamter auf Widerruf“ völlig in Ordnung.

(Beifall DIE LINKE und Heike Hofmann (Weiter-stadt) (SPD))

Doch die Vergütung war in den letzten Jahren alles andere als attraktiv. Alle Bundesländer haben die ursprünglich vorgesehene Verbeamtung in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis umgewandelt, um Geld zu sparen. Sparen auf Kosten der Mitarbeiter – das kritisieren wir immer.

(Beifall DIE LINKE)

Der Gesetzentwurf erfüllt nun eine langjährige Forderung der Rechtsreferendare. Netto wird wohl zukünftig mehr Geld auf den Konten der Referendare sein. Die Zahlen sind genannt. Derzeit sind es etwa 1.100 €, demnächst sind es wahrscheinlich 300 € mehr. Wir warten die Anhörung ab, wie die Expertenmeinungen zu dem Gesetzentwurf sind.

Allerdings gibt es noch einige Baustellen mehr, die bei der Ausbildung der Juristen anzugehen sind. Da bewege ich mich in der gleichen Argumentation wie meine Vorrednerin mit Blick auf qualitative Änderungen. Zum Beispiel gibt es die unsäglichen privaten Repetitorien, die ein Geschäft mit der Angst der Referendare betreiben, weil diese nicht ganz zu Unrecht das Gefühl haben, in ihrem Referendariat nicht gut genug ausgebildet zu werden.

Inwieweit die Juristinnen und Juristen auf die Herausforderungen der Digitalisierung oder auf internationale Zusammenhänge bei unserer Ausbildung adäquat vorbereitet wer-den, ist ein ganz anderer Aspekt, über den wir an anderer Stelle reden müssten. Aber diese Punkte müssen verbessert werden.

(Zuruf Freie Demokraten: Ehrlich?)

Deswegen: Dieser Gesetzentwurf – so schreiben Sie auf –erfüllt den Zweck, am Ende hochkarätige Juristen im Staatsdienst haben, „die besten“ hat Herr Heinz immer gesagt.

Meine Damen und Herren, es mag ja sein, dass die Verbeamtung auf Widerruf gute Juristen in der Ausbildungszeitnach Hessen lockt. Sie argumentieren jedoch mit dem Ge-halt. Da sieht es im Rhein-Main-Gebiet, insbesondere in Frankfurt am Main, ganz anders aus. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes werden im bundesweiten Durch-schnitt im privaten Bereich 48.000 € brutto im Jahr bezahlt. Das ist nicht schlecht. Ein vergleichbarer Prädikats-jurist in einem Unternehmen z. B. in Frankfurt verdient aber nach Angaben der Unternehmensberatung Kienbaum 87.000 €. Das geht auch hoch bis 120.000 €.

Meine Damen und Herren, bei der Frage, was wir an Gehältern zahlen, werden wir mit diesen privaten Anbietern niemals konkurrieren können. Deswegen müssen wir an anderen Stellen die Attraktivität für Juristinnen und Juristen im Staatsdienst erhöhen. Das wären z. B. eine deutlichverbesserte Work-Life-Balance, ein attraktives Arbeitsumfeld, moderne Arbeitsmittel und eine mit Augenmaß vorgenommene Reform der Juristenausbildung. Auch durch das E-Government könnte die Justiz als Arbeitgeber attraktiver werden. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

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