300 Wilken Ulrich portraetDr. Ulrich Wilken

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Reden (-2019)

Hessisches Gesetz zum Wahlrecht für vollbetreute Menschen 1. Lsg.

Plenarprotokoll 21.05.2019

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat schon darauf hingewiesen, dass wir bereits in der letzten Legislaturperiode diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, der die demokratisch unhaltbaren Ausschlüsse von Menschen mit Behinderungen vom allgemeinen Wahlrecht hätte beheben können – wenn dieses Haus dem zugestimmt hätte. Damals konnte nur die SPD zustimmen. Das war für die Betroffenen mehr als enttäuschend, die so z. B. von der letztjährigen Landtagswahlausgeschlossen wurden.

Fast alle angehörten Verbände hatten unseren Gesetzentwurf in der damaligen Anhörung ausdrücklich begrüßt und hätten sich gefreut, die Regelung zeitnah umgesetzt zu sehen. Ich darf als Beispiel aus der damaligen Anhörung Herrn Marten vom Bundesverband der Berufsbetreuer zitieren:

Der Berufsverband begrüßt die Gesetzesinitiative uneingeschränkt. Es ist für uns die logische Schlussfolgerung aus der UN-Konvention. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass unter Fachleuten ein Wahlrechtsausschluss noch befürwortet werden kann.

Meine Damen und Herren, insbesondere die Regierungs-fraktionen haben ihn abgelehnt mit der Begründung, siewollten erst einen höchstrichterlichen Spruch vom Bundes-verfassungsgericht abwarten. Ein bisschen mehr Selbstvertrauen sollen wir als erste Gewalt schon haben und nicht erst auf Gerichte warten, bevor wir Gesetze machen.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Ganz nebenbei gesagt: Es sind in der Vergangenheit eher Gesetze der Regierungsfraktionen gewesen, die nachträglich von Gerichten kassiert wurden.

(Zuruf DIE LINKE: Hört, hört!)

Heute wissen wir also, dass das, was wir bereits in der letzten Legislaturperiode vorgelegt haben, auch höchstrichterlich gefordert wird und dringend notwendig ist. Wir wer-den in den nächsten Tagen auch noch einen Vorstoß der Regierungsfraktionen beraten, weil sie vermutlich unserem Entwurf – ebenso wie der SPD-Vorlage – auch dieses Mal nicht zustimmen wollen.

Wir sagen noch einmal ganz klar: Wahlrecht ist ein Menschenrecht, das auch allen Menschen mit Behinderungen zusteht.

(Beifall DIE LINKE)

Der Grundsatz muss sein, dass behinderte Menschen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, sondern dass wir alles ermöglichen, damit behinderte Menschen an der Wahlteilnehmen können, dass wir es ihnen also so leicht wie möglich machen, am Wahlvorgang selbst teilzunehmen und sich die entsprechenden Informationen zu erschließen.

Meine Damen und Herren, wir erreichen mit unserem Gesetzentwurf eine Streichung aller Wahlausschlüsse behinderter Menschen sowie die Möglichkeit einer eventuellen Unterstützung bei der Stimmabgabe. Letzteres ist übrigens der einzige Unterschied zum SPD-Gesetzentwurf. Über diesen Unterschied – Frau Gnadl oder wer auch immer –können wir in den nachfolgenden Beratungen gerne noch einmal diskutieren. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

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