300 Wilken Ulrich portraetDr. Ulrich Wilken

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Reden (-2019)

Aktuelle Stunde (CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müssen erst durch den Hessischen Staatsgerichtshof per Beschluss zur Vorlage eines verfassungsgemäßen Landtagswahlgesetzes für die Landtagswahl am 28. Oktober 2018 verpflichtet werden)

Plenarprotokoll 24.05.2018

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Wann und ob ich mich hier zu Wort melde, entscheidet nicht die Landesregierung.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD – Norbert Schmitt (SPD): Das kann noch kommen!)

Ich möchte das Hohe Haus noch einmal auf den Gegensatz hinweisen, wie er gerade deutlich geworden ist. Unser Staatsgerichtshof hat die Verhandlung damit eröffnet, dass wir hier über das Kernstück unserer Demokratie reden, wo alle Sorgfalt notwendig ist, wie wir diese Wahlen für den 28. Oktober zu gestalten haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie gehen folgendermaßen damit um. Herr Bellino von der CDU sagt: Alles versenkt, es ist vollkommen überflüssig. – Herr Frömmrich von den GRÜNEN erzählt Dönekes aus dem Gerichtssaal, und Sie, Herr Minister, vergleichen das Ganze mit einem Sportereignis. – Es ist blamabel, wie Sie damit umgehen, wenn es um das Kernstück unserer Demokratie geht.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, ich habe Sie schon mehrfach auf das Problem hingewiesen. Es ist selbstverständlich immer möglich, wenn Menschen handeln, dass auch Fehler passieren. Deswegen müssen wir uns um fehlertolerante Systeme bemühen. Ein wichtiges Thema bei Fehlertoleranz ist, so rechtzeitig zu handeln, dass man eventuell gefundene Fehler noch rechtzeitig korrigieren kann. Daran hapert es bei dieser Gesetzgebung wieder einmal.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Es hapert daran, dass, selbst wenn die Landesregierung Kenntnis davon erhält, dass ein Fehler passiert ist, sie zwischen dem 22. Januar, wo sie die Kenntnis hat, und dem 28. März zu viel Zeit verstreichen lässt, bevor sie uns als Gesetzgeber in Kenntnis setzt. Das ist ein Fehler, den Sie zu verantworten haben, nicht wir als der Gesetzgeber.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Eine dritte Bemerkung. Wir sind auch sehr dafür, dass wir zu Beginn der nächsten Legislaturperiode an das Wahlgesetz herangehen, und zwar nicht nur an die Anlage, in der es um die Aufteilung der Wahlkreise geht. Sie wissen, wir haben auch einen Gesetzentwurf im Geschäftsgang, mit dem wir das Wahlrecht für alle fordern. Auch darüber sollten wir – ich nehme an, dass das in dieser Legislaturperiode bei Ihnen nicht zustimmungsfähig ist – in der nächsten Legislaturperiode reden, weil bestimmte Stimmen im Moment gar nicht abgegeben werden dürfen.

Wir sollten dann darüber reden – diese Hinweise hat es sehr wohl im Gerichtssaal, im Staatsgerichtshof gegeben –, ob die jetzt im Gesetz stehende Toleranzgrenze von 25 % in Ordnung ist, insbesondere dann, wenn wir mit so veralteten Zahlen arbeiten und wir wissen, dass die Bevölkerung mobiler geworden ist, auch was Zuzüge und Umzüge anbelangt. Auch darüber sollten wir dann reden, und zwar rechtzeitig, damit solche blamablen Geschichten, wie wir sie wieder erlebt haben, nicht mehr notwendig sind. – Danke sehr.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

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