300 Wilken Ulrich portraetDr. Ulrich Wilken

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Reden (-2019)

Gesetz zu dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag 1. Lsg.

Plenarprotokoll 23.09.2015

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann für meine Fraktion sagen, auch im Vorgriff auf die noch folgenden Beratungen, dass beide Staatsverträge aus unserer Sicht heute zustimmungsfähig sind. Sie regeln das Richtige; sie regeln es in die richtige Richtung. Ob wir mit der Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung wirklich schon weit genug gegangen sind, um beim ZDF eine Staatsferne zu garantieren, ist durchaus mit einem Fragezeichen zu versehen. Damit können wir jetzt noch nicht den freien Journalismus feiern, aber es geht auf jeden Fall in die richtige Richtung. Vieles wird davon abhängen, ob über die Verbände, die jetzt benannt werden, und die Neubesetzung der Gremien durch die Hintertür nicht wieder parteipolitische Querelen mit hineingetragen werden. Das werden wir beobachten.
Diese beiden Rundfunkänderungsstaatsverträge sind relativ überschaubar. Sie decken auch aus Sicht meiner Fraktion aber nicht unbedingt ab, was in der Bevölkerung in Verbindung mit unserem Rundfunk wirklich diskutiert wird, und das ist nach wie vor die Rundfunkabgabe. Wir warten also wie andere sehnsüchtig darauf, dass die Evaluation dieser Umstellung auf die Haushaltsabgabe endlich erfolgt und wir in diesem Haus hoffentlich bald diskutieren können, ob die Ausnahmetatbestände bei der Rundfunkabgabe noch sozial verträglich sind oder ob wir nachbessern müssen. Das wird eine sehr viel heftigere Debatte werden als bei diesen Änderungsstaatsverträgen.
Ich denke, genauso werden wir uns in Zukunft sehr viel intensiver mit dem Jugendmedienschutz beschäftigen müssen. Von daher sage ich heute einfach nur: Diese beiden Rundfunkänderungsstaatsverträge sind auch aus unserer Sicht zustimmungsfähig. – Danke.
(Beifall bei der LINKEN)

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