300 Wilken Ulrich portraetDr. Ulrich Wilken

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Sprecher für: Medienpolitik, Rechtspolitik, Datenschutz

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Reden (-2019)

Regierung Bouffier muss Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Bundesrat stoppen -- Kompetenzen der Länder wahrnehmen -- Meinungsfreiheit garantieren

Plenarprotokoll 01.06.2017 S.7597-7598

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Grundrecht der Meinungsfreiheit wie auch die Presse- und Rundfunkfreiheit sind in besonderem Maße geschützt. Das Recht auf Meinungsfreiheit findet seine Grenzen genau dort, wo die Rechte und die Würde anderer verletzt werden.

(Lothar Quanz (SPD): Art. 1 Grundgesetz!)

Dieses Recht auf Meinungsfreiheit, aber auch seine Einschränkungen gelten dabei online wie offline. So weit sind wir alle einer Meinung.

(Beifall bei der LINKEN)

Allein dieser Titel des Gesetzentwurfs, den wir heute Morgen hier diskutieren, „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, ist so grottig, dass fünf Minuten heute Morgen gar nicht ausreichen, alle Schwachpunkte und Gefahren aufzuzeigen.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der FDP – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Ja, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, wenn es um die Meinungsfreiheit geht, geht es keine Nummer kleiner.

(Zurufe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Dann müssen wir uns das genau anschauen.

Wir wissen nicht, wer alles betroffen ist. Es ist klar, dass die großen Datenkraken betroffen sind. Aber wer noch betroffen ist, ist vollkommen unklar. Es ist unklar, an wen sich das Gesetz richtet. Sind z. B. auch E-Mail-Dienste betroffen? Es ist nur die Rede von zwei Millionen Nutzern. Mehr nicht.

Zweitens. Es ist vollkommen unklar, wie die lange Liste dessen, was alles gelöscht und gesperrt werden muss, entstanden ist, was dabei ist und was nicht dabei ist.

Drittens. Wer zensiert oder löscht? – Selbstverständlich sind auch wir der Auffassung, dass insbesondere diese Datenkraken, die Milliarden an Profit damit machen, Infrastruktur bereitzustellen haben, damit Hass und Häme aus dem Netz verschwinden. Aber die Entscheidungen darüber, was gelöscht wird, müssen Gerichte treffen und nicht private Personen.

(Beifall bei der LINKEN und der FDP – Zuruf von der FDP: Hört, hört!)

Das gilt insbesondere dann, wenn nicht nur bereits im Netz stehende Inhalte gelöscht oder gesperrt werden sollen, sondern wenn durch sogenannte Uploadfilter diese Datenkraken entscheiden, was überhaupt noch hochgeladen werden darf.

Stellen Sie sich das Bild der Kanzlerin mit dem Flüchtling vor, das zu Recht gelöscht wird, wenn es von Faschisten missbraucht wird, um Flüchtlingshetze zu betreiben. Aber was ist denn, wenn genau dieses Bild dafür benutzt wird, um im Netz zu entlarven, wie rechte Gruppen arbeiten und welche Methoden sie einsetzen? Entscheiden, ob das ein strafbarer Inhalt ist oder ein aufklärerischer oder vielleicht auch ein satirischer, können und dürfen nur Gerichte, nicht private Personen.

(Beifall bei der LINKEN und der FDP – Zurufe der Abg. Norbert Schmitt und Nancy Faeser (SPD))

Es hat sich doch nicht ohne Grund ein solch breites Bündnis von Bitkom bis zu Amadeu Antonio Stiftung – und das ist keineswegs eine klassische Kombination – gebildet,

(Anhaltende Zurufe – Glockenzeichen des Präsidenten)

das eine Deklaration der Meinungsfreiheit vertritt und sich ausdrücklich gegen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen hat.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das sind die Bundestagsreden, die Sie da vorlesen!)

Ich zitiere daraus zum Schluss meiner Rede.

(Zurufe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Dabei ist es Aufgabe der Justiz, zu entscheiden, was rechtswidrig oder strafbar ist und was nicht.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist das Ihre eigene Rede oder die Bundestagsrede vom Kollegen?)

– Ich zitiere aus der Deklaration dieses Bündnisses. Ich habe vergessen, mir die Erlaubnis des Präsidenten einzuholen. Aber Ihre Erlaubnis, Herr Frömmrich, brauche ich auf keinen Fall.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Doch, wenn man die Rede vom Kollegen vorliest, schon!)

Auch die Durchsetzung solcher Entscheidungen darf nicht an einer mangelnden Ausstattung der Justiz scheitern.

Hier sind wir als Haushaltsgesetzgeber gefordert, und hier sind wir als hessische Justizpolitik gefordert, dementsprechende Ausstattungen vorzunehmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich zitiere weiter:

Internetdiensteanbietern kommt bei der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte eine wichtige Rolle zu, indem sie diese löschen bzw. sperren. Sie sollten jedoch nicht mit der staatlichen Aufgabe betraut werden, Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Inhalten zu treffen.

Ich zitiere weiter:

Gerade bei solchen Inhalten, bei denen die Rechtswidrigkeit nicht, nicht schnell oder nicht sicher festgestellt werden kann, sollte kein Motto „im Zweifel löschen ...“ bestehen, denn ein solches Vorgehen hätte katastrophale Folgen für die Meinungsfreiheit. So weit diese Deklaration für die Meinungsfreiheit des breiten Bündnisses.

Ich schließe und sage: Wir brauchen nicht den Aufbau einer Zensurinfrastruktur,

(Zuruf von der SPD: Oh!)

wir brauchen nicht die Pflicht, Inhalte zu löschen, ohne die Pflicht, legitime Inhalte zu erhalten. Wir brauchen auch eine Pflicht, legitime Inhalte in unseren Kommunikationsinstrumenten weiter offensiv zu vertreten. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN)

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