Rechtssicherheit der nächsten Landtagswahl garantieren

Der Innenausschuss hat sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit zwei Gesetzentwürfen zur Änderung des Hessischen Landtagswahlgesetzes befasst. Dazu erklärt Dr. Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Eine ‚kleine‘ Wahlkreisreform ist notwendig, damit die Anzahl von Wählerinnen und Wählern in keinem Wahlkreis allzu sehr vom Durchschnittswahlkreis abweicht. Das gebietet die Demokratie.“

Gemäß der Vorgabe des Staatsgerichtshofes Hessen dürfe die Abweichung vom Durchschnittswahlkreis höchstens 25 Prozent betragen, so Wilken. Gefordert werde jedoch eine Begründung für die Abweichung.

„Wir werden noch einmal sehr genau prüfen müssen, ob die dennoch weiterhin gegebene Abweichungen vom Durchschnittswahlkreis gut genug begründet sind.“

Vor Ort :

 
Wahlkreisbüro:

Wahlkreisbüro Dr. Ulrich Wilken
Rodergasse 7
65510 Idstein
06126 9590596
0178 6385505
 

Öffnungszeiten:
Dienstag - Freitag
10.00 - 16.00 Uhr

 
Wahlkreise:

  • Limburg-Weilburg I
  • Limburg-Weilburg II
  • Rheingau-Taunus I
  • Rheingau-Taunus II
  • Main-Taunus-Kreis
  • Frankfurt am Main III
  • Frankfurt am Main V