Einsatz- und Rettungskräfte schützen – aber nicht zum unberührbaren Staatssymbol machen

Zur Aktuellen Stunde der CDU „Null-Toleranz-Erlass – Wichtiges Signal für Einsatz und Rettungskräfte“ erklärt Dr. Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Rundverfügung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sieht vor, dass Ermittlungsverfahren zu Straftaten zum Nachteil von Einsatz- und Rettungskräften nur noch in besonders zu begründenden Ausnahmefällen eingestellt werden dürfen. Sogar, wenn ein Gericht dafür plädiert, einzustellen, soll weiterverfolgt werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt scheint kein Vertrauen in die unabhängigen Gerichte in Hessen zu haben.

Wir beobachten seit geraumer Zeit, dass Verfahren, in denen Polizisten Geschädigte sind, nicht mehr eingestellt werden. Es ist also schon fraglich, ob überhaupt Bedarf für eine solche Verfügung bestand.“

Die Rundverfügung sorge dafür, dass sich die Polizei zu einem unberührbaren Staatssymbol entwickele. Ein Zustand, den man aus anderen Ländern kenne und den man sich für Hessen nicht wünsche, so Wilken.

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