Umgang mit Medien im Dannenröder Forst: Freie Presse schützen, auch vor Kostenbescheiden

Zur Klage des Journalisten David Klammer vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen zwei Zahlungsaufforderungen der Polizei – siehe heutigen Artikel ‚Keine Szene‘ in der Süddeutschen Zeitung -  erklärt Dr. Ulrich Wilken, medienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Freiheit der Presse ist grundgesetzlich explizit geschützt. Finanzielle Repression, wie im vorliegenden Fall geschehen, schränkt die Pressefreiheit ein.“

Der Journalist David Klammer habe im Dannenröder Forst schlicht seine Arbeit gemacht, so Wilken. Bei der Polizei angemeldet und mit sichtbarem Presseausweis habe er dafür gesorgt, dass Informationen über das Geschehen im Wald einem breiten Publikum zugänglich werden.

„Alleine die Aussicht auf Kostenbescheide – im konkreten Fall über 1.236 Euro -, kann Journalistinnen und Journalisten künftig von einer Berichterstattung abhalten. Das ist nicht hinnehmbar.“

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