Datenschutz ist Freiheitsschutz

 

Zur Behauptung der Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU), dass der Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung Täterschutz sei, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Datenschutz ist in erster Linie Grundrechtsschutz. Der Staat darf nicht unbegrenzt Wissen über uns sammeln. Es geht darum, die Vielzahl Unschuldiger zu schützen, die ohne irgendeinen Anfangsverdacht durch die Vorratsdatenspeicherung zu Verdächtigen werden.

Umfangreiche Datenbestände laden außerdem immer auch zu Missbrauch ein. In der Vergangenheit hat es immer wieder Fälle gegeben, in denen Polizeibeamte gegen Bezahlung oder aus privaten Gründen auf Polizeidaten zugegriffen haben. Daher gilt: Datenschutz ist Freiheitsschutz.“

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