Erhöhung der Mindeststrafe bei Angriff auf Einsatzkräfte ist gefährliche Kritik an Spruchpraxis der Gerichte

Anlässlich des erneuten Vorstoßes von Innenminister Beuth (CDU), die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Einsatzkräfte zu erhöhen, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Selbstverständlich müssen Einsatzkräfte vor gewalttätigen Übergriffen geschützt werden. Aber eine Erhöhung der Mindeststrafe für tätliche Angriffe wird keine präventive Wirkung entfalten, sondern zu unverhältnismäßigen Strafen führen. drei Monate bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen schon jetzt bei einem tätlichen Angriff – selbst in einem Bagatellfall. Trotzdem nehmen die Angriffe zu.“

Es sei Aufgabe der Gerichte, im Einzelfall innerhalb des Strafrahmens auf eine verhältnismäßige Strafe zu verhängen, so Wilken. Allerdings scheine Innenminister Beuth mit der bisherigen Praxis der Gerichte nicht einverstanden zu sein.

„Offenbar sind die Gerichte der Störfaktor, die mit der Initiative adressiert werden sollen. Ganz nach dem Motto: Schöpfen sie den Strafrahmen nicht so aus, wie es der Innenminister gerne hätte, wird eben der Spielraum verkleinert. Das ist eine gefährliche Entwicklung, die die Kluft zwischen den Akteuren eher vergrößert statt die Ursachen für die steigende Gewalt anzugehen. Rechtsstaat geht anders.“

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