Knöllchen-GAU für Frankfurts Verkehrspolizei - ein schwacher Staat nutzt nur den Falschparkern

Zur Grundsatzentscheidung des OLG Frankfurt, dass die gesamte Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister rechtswidrig ist und dadurch wohl hunderttausende Ordnungswidrigkeitsverfahren rückwirkend anfechtbar werden, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das Urteil bestätigt grundsätzlich, was wir als LINKE schon immer sagen: Öffentliche Aufgaben gehören in die Öffentliche Hand – und hoheitliche erst recht. Wir hoffen, dass die Stadt Frankfurt und die anderen betroffenen Kommunen dieses Urteil nun zum Anlass nehmen, ihre kommunalen Polizeibehörden personell sinnvoll auszustatten. Gerade in Frankfurt, aber auch in anderen hessischen Städten, gibt es bereits lange ein erhebliches Vollzugsdefizit auf den Straßen, worunter gerade die Schwächsten leiden: Kinder, Menschen mit Behinderungen sowie alle anderen zu Fuß gehenden oder Rad fahrenden Menschen.

Dieses Urteil stellt klar: Öffentliche Aufgaben müssen durch die Öffentliche Hand wahrgenommen werden. Wenn Kommunen dies nicht (mehr) können, ist dies eine direkte Folge der jahrelangen systematischen Unterfinanzierung durch die Landesregierung, wodurch die Städte und Gemeinden ihren ureigenen Aufgaben kaum noch nachkommen können. Gut ist, dass die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer dabei jetzt keine Option mehr ist. Es löst nur die Probleme nicht. Ein schwacher Staat nutzt bekanntlich nur den Starken – und höchstens noch den Falschparkern.“

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