Wahlrecht für Vollbetreute – das kann nur ein Anfang gewesen sein

Anlässlich der heutigen Schaffung eines Wahlrechts für Vollbetreute erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es ist durch nichts zu rechtfertigen, dass vollbetreute Menschen bisher vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Gut, dass dieser verfassungswidrige Zustand jetzt endlich aufgehoben wird, nachdem wir diese breite Forderung der Betroffenenverbände schon in der letzten Legislaturperiode mit einem Gesetzentwurf umsetzen wollten.“

Wie der Bundesverband der Berufsbetreuer in der Anhörung richtig ausgeführt habe, sei die bisherige Rechtslage eine diskriminierende Kategorisierung, die die Diversität von Menschen mit Behinderungen missachtet habe, so Wilken. Nach über 30 Jahren kritischer Behindertenbewegung in Deutschland und langjährigen Expertendebatten habe es leider trotzdem einer klaren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedurft, um Schwarzgrün zum Handeln zu zwingen.

„Es muss jetzt weitergehen: DIE LINKE setzt sich für ein Wahlrecht für alle ein. Wer dauerhaft hier lebt und somit Recht und Gesetz sowie weiteren Folgen politischer Entscheidungen unterworfen ist, muss in Konsequenz auch mitentscheiden dürfen. Dazu gehören auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.“

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