Bürgerinnen und Bürger stärker einbinden: Schluss mit der Zuschauerdemokratie

Anlässlich der heutigen Plenardebatte um die Anpassung des Verfahrens der Volksgesetzgebung erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Volksgesetzgebung bedeutet für DIE LINKE das Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich an politischen Entscheidungen zu beteiligen - und das möglichst ohne größere Hürden. Durch das vorgelegte Gesetz werden aber nur halbherzig Hürden abgebaut. Da muss nachgebessert werden.“

Die Initiatoren eines Volksbegehrens sollten als Beispiel das Recht auf eine Anhörung im Landtag haben, so Wilken. Dadurch wäre das Parlament dazu verpflichtet, sich mit den Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern intensiv zu befassen. Dies würde zu einer höheren Akzeptanz von parlamentarischen Entscheidungen führen, das zivilgesellschaftliche Engagement stärken und zu aktivieren Bürgerinnen und Bürger führen.

„Scheinbar hat die Landesregierung um die Verwaltungspolitiker der CDU allerdings Angst davor, Betroffene zu Beteiligten zu machen. DIE LINKE wird sich weiter dafür einsetzen, die Hürden in der Volksgesetzgebung abzusenken, um das Ziel einer größeren Beteiligung zu erreichen und so die Demokratie zu stärken.“

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