Justizministerin Kühne-Hörmann auf Abwegen: Auf Muslime zugeschnittene Strafrechtsverschärfungen sind diskriminierend

In der BILD-Zeitung von heute wird Hessens Justizministerin Kühne-Hörmann so zitiert: ‚Wer kleine Kinder dazu bringt, in der Zeit des Ramadans zu fasten, übt einen gesundheitsgefährdenden Einfluss auf diese Kinder aus. Durch Eltern oder Dritte erzwungenes Kinderfasten sollte deshalb gesetzlich untersagt und strafrechtlich sanktioniert sein.‘ Dazu erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) will in der Law-and-order-Logik der Hessen-CDU einen auf Muslime zugeschnittenen Straftatbestand schaffen. Aus der Rechtslogik ist dies vollkommen überflüssig, weil in Paragraf 171 StGB die Verletzung der Fürsorgepflicht bereits diskriminierungsfrei geregelt ist. Deswegen ist Kühne-Hörmanns Vorstoß diskriminierend, bedient rechte Ressentiments und wird keinen Beitrag zum Kinderschutz leisten.“

Sähen Lehrerinnen und Lehrer das Wohl eines Kindes gefährdet - unabhängig wovon - sei es vielmehr notwendig, die vorhandenen Maßnahme- und Eingriffsmöglichkeiten konsequent auszuschöpfen, so Wilken. 

„Solche Strafrechtsverschärfungen lösen keine gesellschaftlichen Probleme, sondern verschärfen sie. Die schwarzgrüne Landesregierung sollte auf Kommunikation und Aufklärung setzen statt in bedenklicher Regelmäßigkeit das Strafrecht zu verschärfen.“

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