2019
‚Konversionstherapien‘: Respekt ist nötig - keine Umpolungsversuche
Homosexualität ist keine Krankheit, deshalb bedarf sie auch keiner Behandlung. Die völlig absurden Umpolungsversuche der sogenannten ‚Konversionstherapie‘ erinnern an die Zeit, in der Frauen als Hexen verfolgt oder Teufel ausgetrieben worden sind. Solche ‚Therapien‘ sind menschenverachtend und gehören verboten.
Pakt für den Rechtsstaat‘ – ein großes Wort für ein zu kleines Programm
Mit dem ‚Pakt für den Rechtsstaat‘ wird ein Problem angegangen, das die Regierungsfraktionen in Bund und Hessen selbst verursacht haben. Es war die neoliberale Ideologie des ‚schlanken Staates‘, die einen massiven Stellenabbau der Öffentlichen Hand verursacht hat. Eine Anschubfinanzierung für ein paar Stellen bei Polizei und Justiz durch den passender als ‚Programm für eine funktionierende Justiz‘ zu bezeichnenden Beschluss löst das Problem nicht.
Holocaust-Gedenktag: Kopfüberbeflaggung vor einer Polizeistation war keine bloße Geschmacklosigkeit
Es ist bedauerlich, dass diese Aktion keine strafrechtliche Konsequenz hat. Auch wenn sich nicht mit der für eine Bestrafung notwendigen Sicherheit feststellen ließ, dass mit der Aktion der Staat verunglimpft oder der Holocaust geleugnet werden sollte, drängt sich eine rechte Gesinnung der handelnden Polizisten förmlich auf. Das umgekehrte Aufhängen von Flaggen ist eine Symbolik der Reichsbürger und von Neonazis. Der Holocaustgedenktag muss den Beamten vor Augen gewesen sein – schließlich flaggten sie aus diesem Grund auf Halbmast.
Immer mehr ‚Dieselklagen‘: Gerichte und Bürgerinnen und Bürger müssen Politikversagen ausbaden
Die falsche Toleranz der Politik gegenüber dem jahrelangen Betrug der Automobilindustrie an den Verbrauchern durch die gezielte Täuschung über reale Emissionswerte ihrer Fahrzeuge beschäftigt jetzt die Gerichte. Das kommt nicht wirklich überraschend.>
Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte behinderter Menschen
Demokratie muss von allen in der Gesellschaft tagtäglich gelebt und erlebt werden können. Politische Mitbestimmung in Form von Wahlen ist ein wesentlicher Teil davon. Diese darf nicht leichtfertig beschnitten werden. Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb ein wichtiger Meilenstein für die Demokratie – in Europa, im Bund wie auch in Hessen.>
Der Aufbruch in moderne Zeiten steht bevor?
22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Fauler Kompromiss statt wegweisender Reform
Angesichts der aktuellen Herausforderungen sind die meisten Anpassungen lange überfällig. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, warum flächendeckende lokale Berichterstattung und presseähnliche Telemedienangebote verboten sein sollen. Die Gefahr, dass Presseähnlichkeit der Öffentlich-Rechtlichen die Marktchancen der Verlage schädigt, besteht nicht.
Automatisierte Kontrolle von Kraftfahrzeugkennzeichen ist verfassungswidrig. Landesregierung darf Freiheitsrechte nicht länger verletzen
Die heutige Entscheidung ist wichtig, um Hessens schwarzgrüner Landesregierung erneut klar zu machen: Der Überwachungswahn findet seine Grenzen an den Freiheitsrechten. Diese gilt es in Zukunft endlich besser zu wahren.