Paragraf 219a: Kriminalisierung beenden - Ärztinnen und Ärzte müssen legal über ihr Leistungsspektrum informieren dürfen

Anlässlich der Debatte im Rechtsausschuss zu einem Entschließungsantrag der SPD betreffend Paragraf 219a StGB erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im hessischen Landtag:

„Für DIE LINKE ist klar: Frauen brauchen eine gute und objektive Beratung, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen. Die unsägliche Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten muss aufhören. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass diese öffentlich angeben dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, denn auch bei einem Schwangerschaftsabbruch muss eine freie Arztwahl möglich sein. Und an dieser Stelle müssen wir uns zudem gemeinsam gegen den gesellschaftlichen Rollback von rechts stemmen.“

Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen über ihr Leben, ihren Körper und ihre Sexualität müsse sich auch in den Gesetzen ausdrücken, so Wilken. Es dürfe nicht sein, dass sich radikale Abtreibungsgegnerinnen und –gegner den Paragrafen zu Nutze machen könnten, um Ärztinnen und Ärzte anzuzeigen, die nichts anderes tun, als über eine erlaubte Leistung zu informieren. Das sei absurd.

Wilken: „DIE LINKE wird sich auf Bundesebene weiterhin für die Legalisierung der Information über Schwangerschaftsabbrüche einsetzen und ist und bleibt solidarisch mit den kriminalisierten Ärztinnen und Ärzten.“

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