Verfassungsänderung: wenig Materielles, doch dringend zwei Fehler zu korrigieren

Anlässlich der zweiten Lesung der Gesetzentwürfe zur Änderung der Hessischen Verfassung erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Es zeichnet sich eine Verfassungsänderung ab, die nur geringen materiellen Gehalt hat und so gut wie nichts im Alltagsleben der Hessinnen und Hessen verändern wird. Unser Vorschlag, das Recht auf Wohnen in Zeiten der großen Wohnungsproblematik zu stärken, findet absehbar keine Zustimmung.“

DIE LINKE setze sich darüber hinaus mit zwei Anträgen für Änderungen ein. Damit der Gesetzentwurf zur ‚Stärkung der Volksgesetzgebung‘ nicht zu einer Volkstäuschung führe, müsse das Zustimmungsquorum von 25 Prozent auf 15 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt werden. Die Volksgesetzgebung werde ansonsten aufgrund der oft geringen Beteiligung an den Volksabstimmungen an dieser Hürde regelmäßig scheitern – das habe mit einer Stärkung der Volksgesetzgebung nichts zu tun!

Außerdem müsse ein weiterer Fehler dringend korrigiert werden: Es dürfe nicht sein, dass Gesetze in Hessen in Zukunft ausschließlich elektronisch verkündet werden könnten, so Wilken.

„Dies widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip, dem innewohnt, dass man sich ohne großen Aufwand über die geltenden Gesetze informieren kann. Zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Hessen haben aber keinen Internetzugang. Neben der elektronischen Verkündung muss es deshalb bei der Verkündung in Papierform bleiben.

Problematisch finden wir auch weiterhin die FDP-Idee der Amtszeitbeschränkung für Ministerpräsidenten. Wir wollen Bouffier abwählen und nicht durch Dr. Schäfer ersetzen.“

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