Das Ergebnis der Enquetekommission Verfassung zeigt: Hessische Verfassung ist aktuell
Anlässlich der ersten Lesung der Änderungsgesetzentwürfe zur Hessischen Verfassung und der Einbringung eines Entwurfs für ein Grundrecht auf Wohnen erklärt Ulrich Wilken, Obmann der Fraktion DIE LINKE. in der Enquetekommission Verfassung:
„Die Fraktion DIE LINKE. macht sich stark für eine ganz konkrete Verbesserung der Situation der hessischen Bürgerinnen und Bürger im Wege der Verfassungsänderung: Wir haben ein Grundrecht auf Wohnen formuliert, das ein einklagbares Recht auf angemessenen, diskriminierungsfrei zugänglichen und bezahlbaren Wohnraum beinhaltet. Dazu zählt auch die Versorgung mit Wasser und Energie.“
Die von den vier anderen Fraktionen nun vorgelegten 15 Änderungsgesetzentwürfe beinhalteten hingegen vor allem Eines: Symbolpolitik, so Wilken. Die lange Liste der Staatsziele, die in der Verfassung verankert werden sollen, hätten zwar einen gewissen Wohlklang, seien aber leere Worthülsen, da weder Schutz noch Pflege für Ehrenamt, Kultur und Co. eingeklagt werden könnten. Für die Bürgerinnen und Bürger werde sich faktisch nichts ändern. Das zeige auch die Einschätzung der einbringenden Fraktionen zu den Kostenfolgen, denn diese erwarteten keinerlei finanzielle Auswirkungen.
„Das Ergebnis der Enquetekommission zeigt, was DIE LINKE. schon vorher wusste: Die sozialistisch geprägte Hessische Verfassung ist zukunftsfähig. Der Vorstoß, die Verfassung an wesentlichen Stellen zu verwässern oder gar neoliberal zu verschlimmbessern, konnte erfolgreich abgewehrt werden. Dabei hat die klare Haltung der Gewerkschaften sehr geholfen.“
Hinweis: Anbei unser Gesetzentwurf zum Grundrecht auf Wohnen