Gesetz zur Abschiebehaft verletzt Menschenrechte
Anlässlich der heutigen Anhörung im Innenausschuss zu einem Gesetz über den Vollzug ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungsmaßnahmen erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Für DIE LINKE ist klar, dass es keine Abschiebehaft geben darf, egal wie der Vollzug ausgestaltet ist, denn Flucht ist kein Verbrechen. Aber das vorgelegte Gesetz der Regierungsfraktionen leidet nun an so eklatanten Mängeln, dass es einen schlimmen Zustand noch verschlimmert. Bei Inkrafttreten hoffen wir bei unserem Kampf gegen Abschiebehaft auf Unterstützung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. “
Nicht nur der ‚Deutsche Anwaltverein‘ habe verdeutlicht, dass ungerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen geplant seien, so Wilken. Er bemängele zu Recht in einer langen Liste unzulässige oder fehlende Regelungen und weise unmissverständlich darauf hin, dass wesentliche Vollzugsstandards mit dem Gesetz willkürlich missachtet würden. Außerdem fehlten Hinweise auf mildere Mittel - Meldeauflagen statt Abschiebehaft - im Gesetz.
Wilken: „Eines ist heute mal wieder deutlich geworden: Im Hinblick auf den Umgang mit Geflüchteten werden auf allen Ebenen menschenrechtliche Standards links liegen gelassen. Das seitens schwarzgrün vorgelegte Gesetz zur Abschiebehaft verletzt Menschenrechte und gehört - wie Abschiebehaft generell - aus der Welt geschafft.“