Abschiebehaft widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen - neuer hessischer Abschiebeknast in Darmstadt ist ein weiteres Armutszeugnis für die Grünen

In der Justizvollzugsanstalt Darmstadt soll Hessens eigenes Abschiebegefängnis entstehen. Nach Informationen von Innenminister Peter Beuth (CDU) sollen dort bis zu 50 Personen inhaftiert werden. Dazu erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Abschiebehaft bedeutet: Die Betroffenen haben keine Straftat begangen, dennoch wird fundamental in ihre Freiheitsrechte eingegriffen. Einziger Grund für ihre Inhaftierung ist, dass der Staat die Ausreise zwangsweise durchsetzen will. Das Ganze widerspricht dem Grundsatz des Rechtsstaates, dem zufolge für eine Inhaftierung ein Verbrechen begangen und von einem Gericht verurteilt worden sein muss.“

Jetzt ein Abschiebegefängnis zu errichten, um dem vom Europäischen Gerichtshof geforderten Unterschied zu - und Trennung von - ‚normalen‘ Justizvollzugsanstalten zu entsprechen, widerspreche dem Geist dieses EuGH-Urteils, so Wilken.

„Migrantinnen und Migranten, die oftmals schon seit vielen Jahren in Deutschland leben und das Aufenthaltsrecht verloren oder nie eines besessen haben, gehören nicht in Haft. Denn ihr einziges ‚Verbrechen‘ ist, nicht dorthin zurück zu wollen, woher sie geflohen sind.
Dass eine Landesregierung mit grüner Beteiligung nun den Bau eines Abschiebeknastes beschließt, ist ein weiteres Armutszeugnis für die Grünen.“

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