Vermeintliche Sicherheit bedroht Freiheit und Datenschutz immer mehr

 

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die die Speicherung von IP Adressen dann für gerechtfertigt erklärt hat, wenn eine Website von einem Hackerangriff bedroht ist, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das Interesse an der Funktionsfähigkeit eines Internetdienstes ist zwar nachvollziehbar. Aber wenn es andere, sogar effektivere Möglichkeiten gibt, eine Webseite abzusichern als in Grundrechte einzugreifen - wie ein in das Gerichtsverfahren eingeführtes Gutachten belegt -,  sollten die Betreiber von Webseiten auch zwingend auf diese verwiesen werden. Stattdessen werden für Nutzer unbemerkt persönliche Daten gespeichert. Das ist nicht hinnehmbar. “

Persönlichkeitsrechte und Datenschutz der Nutzerinnen und Nutzer dürften nicht hinten anstehen, wenn eine Webseite abstrakt von einem Hackerangriff bedroht sei, so Wilken. Wie konkret eine Hackergefahr im Einzelfall sei, dürfte nur schwer festzustellen sein. Wenn im Zweifel Grundrechte eingeschränkt würden, wäre dies der falsche Weg.

„In den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Lebens werden Freiheiten aufgrund abstrakter Gefahren mit dem lauten Ruf nach Sicherheit eingeschränkt. Wenn sich die Tendenz so weiter entwickelt, bleibt von der Freiheit bald nicht mehr viel übrig.“

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