Dr. Ulrich Wilken
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Sprecher für: Medienpolitik, Rechtspolitik, Datenschutz
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Abschiebehaft widerspricht dem Rechtsstaat – gegen einen hessischen Abschiebeknast
„Obwohl die Betroffenen keine Straftat begangen haben, wird fundamental in ihre Freiheitsrechte eingegriffen. Einziger Grund für die Inhaftierung ist, dass der Staat die Ausreisepflicht zwangsweise durchsetzen will. Das widerspricht dem Grundsatz des Rechtsstaates, dass für eine Inhaftierung ein Verbrechen begangen und von einem Gericht verurteilt worden sein muss. Jetzt eine neue Haftanstalt zu errichten, um dem vom Europäischen Gerichtshof geforderten Unterschied zu - und Trennung von - ‚normalen‘ Justizvollzugsanstalten zu entsprechen, würde dem Geist dieses EuGH-Urteils widersprechen.
Migrantinnen und Migranten, die seit längerem oder sogar vielen Jahren in Deutschland leben und das Aufenthaltsrecht verloren oder nie eins besessen haben, gehören nicht in Haft. Ihr einziges ‚Verbrechen‘ ist, nicht dorthin zurück zu wollen, woher sie geflohen sind.“
Dass eine Landesregierung mit grüner Beteiligung nun den Bau eines Abschiebeknastes erwäge, sei ein Armutszeugnis für die Grünen, so Wilken.