Dr. Ulrich Wilken
Schloßplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Zimmer: 219
0611 - 350.6074
www.ulrichwilken.de
Sprecher für: Medienpolitik, Rechtspolitik, Datenschutz
Ausschüsse
- Hauptausschuss (HAA)
- Rechtsausschuss (RTA)
- Präsidium
- Wahlausschuss richterliche Mitglieder Staatsgerichtshof
2016
Unsicherheit nach Terror darf nicht zur Aufweichung des Datenschutzes missbraucht werden
Eine Lockerung des Datenschutzes hilft bei der Verhinderung von Terroranschlägen nicht. Es bestehen ausreichende Möglichkeiten der Datenerhebung und des Datenaustauschs. Das Problem ist vielmehr der stümperhafte Umgang mit den bestehenden Möglichkeiten. Die Sicherheitsbehörden müssen befähigt werden, im bestehenden Rechtsrahmen die erhobenen Daten so auszuwerten, dass man auch die notwendigen Erkenntnisse gewinnt.
Transparenzgesetz: Information ist Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie
Nur, wer informiert ist – und zwar umfassend – kann mitdenken und mitreden. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger müssen auch Zugang zu Informationen haben, die in staatlicher Hand liegen. Hierfür brauchen wir ein Transparenzgesetz.
Schuldenbremse gefährdet den Rechtsstaat
Der Missstand ist vollkommen klar. Die hessische Justiz leidet unter Personalmangel und damit ist bestätigt, was schon zuvor auf der Hand lag: Die Schuldenbremse und der mit ihr verbundene Sparzwang gefährden den Rechtsstaat. Überlange Verfahren sind aufgrund des Personalmangels keine Seltenheit – da gelangt man schnell an den Rand der Verhältnismäßigkeit. Die heutige Sondersitzung hat nur nochmals die Realitätsverleugnung der Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) verdeutlicht. Anstatt die Missstände durch deutlich erhöhte Stellenzuweisungen abzustellen, streitet sie einfach alles ab.
Gerichte und Staatsanwaltschaften durch Entkriminalisierung entlasten
Dass die Belastungsgrenze der hessischen Justiz weit überschritten ist, ist der Landesregierung längst bekannt. Ohne Rücksicht auf die stetig steigende Belastung durch immer komplexer werdende Verfahren wurde in den letzten Jahren beim Personal strikt gekürzt. Die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwaltschaften stehen unter viel zu großem Druck. Darunter leidet auch die Qualität.
Erneute Hausbesetzung in Frankfurt am Main: ‚Projekt Shelter‘ verdient Unterstützung
Seit Jahren stehen viele Häuser in Frankfurt am Main leer. Deshalb fordert das ‚Projekt Shelter‘ vollkommen zu Recht, diese einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. DIE LINKE begrüßt das Vorhaben der Initiative, ein selbstverwaltetes Zentrum für obdachlose Migrantinnen und Migranten zu schaffen. Leider hat die schwarzgrüne Stadtregierung in Frankfurt den Aktivistinnen und Aktivisten des ‚Projekts Shelter‘ ganz offensichtlich den Kampf angesagt. Statt diese zu unterstützen, ist nun bereits zum zweiten Mal die Polizei gerufen und unter Einsatz von Pfefferspray eine Hausbesetzung beendet worden.
Volker Bouffier und Asylpaket II gefährden Integration
Der Familiennachzug stellt eine legale und sichere Möglichkeit der Reise z.B. nach Deutschland dar, wie sie DIE LINKE seit langem für alle Menschen fordert. Er ist vor allem für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, aber nicht nur für diese, eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in unser Land.
Flüchtlingspolitik und das Grundrecht auf Asyl: Horst Seehofer ist der größte Lautsprecher der rassistischen AfD
Horst Seehofer hetzt und diffamiert für den rechten Rand der Union gegen Flüchtlinge und alle, die das Grundrecht auf Asyl verteidigen. Er betätigt sich als Lautsprecher der AfD und trägt damit eine erhebliche Mitverantwortung für eine besorgniserregende Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas. Es geht nur noch darum, Grund- und Menschenrechte auszuhöhlen und die Verfassung des Landes zu schleifen.
Asylpaket II: Faktische Abschaffung des Asylrechts
Diese Verschärfung des Asylrechts folgt den unmenschlichen Forderungen rassistischer und nationalistischer Organisationen. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiären Schutz auf zwei Jahre ist mit internationalem Recht wie zum Beispiel der UN-Kinderrechtskonvention und dem Grundgesetz unvereinbar. Der Schutz geflohener Menschen muss sich auch auf deren Familien beziehen.