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Gericht untersagt Pilotenstreik: Aushöhlung des Streikrechts ist eine bedrohliche Entwicklung

Anlässlich des heutigen Urteils des Landesarbeitsgerichts Hessen, das den Piloten der Lufthansa untersagt für den Erhalt ihrer Tarifverträge zu streiken, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Dass die Lufthansa ihren Piloten künftig in konzerneigenen Billiglinien teilweise ohne Tarifvertrag und zu deutlich schlechteren Bedingungen beschäftigen möchte, ist nicht hinnehmbar. Mit dem heutigen Urteil wird den Piloten das Streikrecht abgesprochen. Das stellt nichts Geringeres dar, als eine weitere Aushöhlung des grundgesetzlichen Streikrechts.“

Je weiter das Streikrecht eingeschränkt würde, umso mehr seien Beschäftigte den Interessen der Unternehmen ausgeliefert, so Wilken.

„Es ist absolut legitim, dass es der Gewerkschaft auch darum geht, beim Low-Cost-Konzept des Konzerns mehr Mitsprache zu bekommen. Die Piloten sollten eine deutliche Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen und ihrer Entlohnung nicht widerspruchslos akzeptieren müssen.“

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