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Regierungserklärung zur Prävention: Kriminalität verhindert man nicht mit Strafandrohungen

Anlässlich der heutigen Regierungserklärung von Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) zum Thema Prävention erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Abschreckungswirkungen von Strafandrohung, Verhängung oder Vollzug von Strafen gehen nach Erkenntnissen der kriminologischen Forschung gegen Null. Gleichwohl zählt Ministerin Kühne-Hörmann in ihrer Regierungserklärung zur Kriminalprävention stolz auf, an welchen Stellen sie das Strafrecht verschärfen möchte. Das könnte einerseits daran liegen, dass sie von Kriminalprävention keine Ahnung hat oder sie nutzt bewusst populistisch Strafrechtsverschärfungen als billigen Ersatz für fehlende oder wegbrechende Sozialleistungen.“

Zahlreiche Studien hätten belegt, dass Prävention vor allem mit Sozialisationsbedingungen in Verbindung stünde, also mit guter Familien- und Jugendpolitik und Hilfe für benachteiligte Gruppen, so Wilken.

„Die beste Kriminalprävention wäre eine das Existenzminimum sichernde Sozialpolitik und eine Gesellschaftspolitik, die allen Heranwachsenden gute Bildung und eine Lebensperspektive garantiert. Eine Verschärfung des Strafrechts ist der falsche Weg. Vielmehr müssen die Programme und Maßnahmen, die sich in den letzten Jahrzehnten etabliert haben und auf gesellschaftlicher Ebene wirken, angemessen finanziert und verstärkt werden.“

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