Das Urteil bestätigt grundsätzlich, was wir als LINKE schon immer sagen: Öffentliche Aufgaben gehören in die Öffentliche Hand – und hoheitliche erst recht. Wir hoffen, dass die Stadt Frankfurt und die anderen betroffenen Kommunen dieses Urteil nun zum Anlass nehmen, ihre kommunalen Polizeibehörden personell sinnvoll auszustatten. Gerade in Frankfurt, aber auch in anderen hessischen Städten, gibt es bereits lange ein erhebliches Vollzugsdefizit auf den Straßen, worunter gerade die Schwächsten leiden: Kinder, Menschen mit Behinderungen sowie alle anderen zu Fuß gehenden oder Rad fahrenden Menschen.