Ulrich, ihr habt als dritte Fraktion einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Kurz und knapp, worum geht es dabei? In Hessen gilt noch immer der überkommene Grundsatz des Amtsgeheimnisses. Die Wissensbestände der Verwaltung sind nur einem begrenzten Personenkreis, den Amtsträgern, zugänglich. Bürgerinnen und Bürgern wird ein Informationsrecht – außerhalb des Umweltrechts – bisher nur in Ausnahmefällen gewährt. Das Recht auf Zugang zu Informationen soll bewirken, dass öffentliche Stellen ihre Informationen mit den Bürgerinnen und Bürgern teilen. Für eine demokratische Rechts- und Gesellschaftsordnung ist dieser uneingeschränkte Zugang zu Informationen unabdingbar.
Bisher haben Bürger und Bürgerinnen ein Recht auf Umweltinformationen; es ist nicht einsehbar, dass dies nicht in gleichem Maße auch für Maßnahmen der Infrastrukturplanung, der Verkehrsplanung oder Bauvorhaben gelten soll. Darüber hinaus haben die Bürgerinnen und Bürger ein berechtigtes Interesse an Informationen darüber, ob mit Steuergeldern verantwortlich umgegangen wird. Das Gesetz stellt auch einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung dar.
Worin besteht Eurer Ansicht nach der Vorzug des Entwurfes? Unser Gesetzentwurf beruht auf der Grundlage des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Der fortschrittliche und weitgehende Informationszugang des HUIG wird auf alle Amtsstellen und Informationstypen angewendet. Dadurch wird das HUIG zu einem modernen einheitlichen Informationszugangsgesetz weiterentwickelt. Im Rahmen der Anhörung des Innenausschusses des Hessischen Landtages ist deutlich geworden, dass ein integriertes Informationszugangsgesetz, welches die vorhandenen spezialgesetzlichen Regelungen harmonisiert und zu einem allgemeinen Informationsfreiheitsrecht ausbaut, die fortschrittlichste Variante zur Kodifizierung des Rechts auf Zugang zu Informationen darstellt. Sie ist übersichtlich, bürgerfreundlich und ein Schritt zur Verwaltungsvereinfachung.
Warum lehnen CDU und FDP ein solches Gesetz ab? Sie halten es schlicht für überflüssig; es brächte nur erhebliche Mehrbelastungen der Verwaltung (typische Staatsvertreter und nicht Volksvertreter!). CDU und FDP stellen das Wohl des Staates über den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Auskunft.
Das demokratische Grundrecht, an Problemlösungen, Sachdebatten, wahlbezogenen Diskussionen, Wahlen und Volksabstimmungen teilzunehmen erfordert den Zugang zu einer umfassenden Informationsbasis. Neben dieser partizipativen Seite, soll das auch die Überprüfbarkeit staatlichen Handelns sichern und stärken. Im demokratischen Rechtsstaat beauftragen Bürgerinnen und Bürger die politischen Repräsentanten und öffentlichen Amtsträger durch Wahlen mit der Wahrnehmung von Entscheidungsbefugnissen und behalten das Recht der Kontrolle zurück. Die Ausübung dieser Kontrolle ist aber nur unter der Voraussetzung des Zugangs zu Informationen möglich. Wenn es eine Grundhaltung gibt, dass Daten nicht dem Amtsschimmel gehören, wird staatliches Handeln durchschaubarer werden.
Download: Gesetzentwurf für ein Hessisches Gesetz über die Freiheit des InformationszugangsThemenflyer: Demokratie & freie Bildung an Hessens Hochschulen