
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat erst kürzlich entschieden, dass sechs in Untersuchungshaft einsitzende Personen, denen teils schwere Straftaten zur Last gelegt wurden, wegen überlanger Verfahren freigelassen wurden. Das hat ein Schlaglicht auf die Situation in der hessischen Justiz geworfen. In Hessen fehlen allein über 200 Richterinnen und Richter und darüber hinaus die entsprechenden Stellen in den Serviceeinheiten. Da reicht die Ankündigung des Justizministers, im nächsten Haushalt im zweistelligen Bereich Stellen zu schaffen, hinten und vorne nicht.
In Hessen fehlen allein an Amtsgerichten 200 Richterinnen und Richter. Da reicht die Ankündigung des Justizministers, im nächsten Haushalt im zweistelligen Bereich Richterstellen zu schaffen, hinten und vorne nicht. Außerdem werden wir sehr genau darauf achten, dass bei der Schaffung von Stellen für Richterinnen und Staatsanwältinnen auch die entsprechenden Serviceeinheiten in gleichem Umfang aufgestockt werden müssen.
Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt werden kann. Typisches Beispiel hierfür ist, wenn ich wegen Schwarzfahrens, weil ich kein Geld für den Fahrschein habe, zu einer Geldstrafe verurteilt werde. Wenn ich nun kein Geld habe, die Strafe zu zahlen, muss ich ins Gefängnis.
Die Ersatzfreiheitsstrafe führt zu einer Diskriminierung von einkommens- und vermögenschwachen Menschen, die häufig am oder unter dem Existenzminimum leben. Die nicht bezahlten Geldstrafen wurden in vielen Fällen wegen Armutsdelikten wie beispielsweise Beförderungserschleichung verhängt. Die Menschen werden also ein weiteres Mal bestraft, wenn sie die Geldstrafe nicht bezahlen können.