
Die dju in ver.di Hessen weißt zum wiederholten Mal darauf hin, dass die Polizei beim Aufmarsch von sog. Querdenkern offensichtlich nicht in der Lage ist, vor Ort berichtende Journalistinnen und Journalisten zu schützen, die wie in Kassel von Teilnehmern des verbotenen Aufmarsches attackiert wurden. Die Pressefreiheit ist bedroht, wenn ein Kamerateam des HR angegangen wird und die berichtenden Journalistinnen und Journalisten bespuckt und bedrängt werden. Diese sich wiederholenden Vorfälle im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen zeigen, dass es zunehmend gefährlicher wird, über Demos aus diesem Lager zu berichten, so die berechtigte Kritik der dju am mangelnden Schutz der Medienvertreterinnen und -vertreter.
Es ist ermutigend, wie viele Menschen derzeit gegen die AfD-Flügel-Veranstaltung protestieren und Björn Höcke sowie den beiden Landtagsabgeordneten Heiko Scholz und Dimitri Schulz klarmachen: Kein Fußbreit dem Faschismus. Einmal mehr zeigt sich: Die Behauptung der beiden Landessprecher der AfD Hessen, der hiesige Landesverband sei ‚bürgerlich-konservativ‘, ist leeres Geschwätz. Die Veranstaltung des neofaschistischen Flügels der AfD in Offenbach macht das mehr als deutlich.
Bei allen absurden Initiativen der hessischen Justizministerin schlägt diese dem Fass den Boden aus. Hessen will Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren mehr als zehn Klagen bei Sozialgerichten angestrebt haben, mit einer Verfahrensgebühr belasten. Allerdings zeigt es in erschreckender Weise, wozu die Grünen in Zusammenarbeit mit der CDU bereit sind. Wenn es großflächige missbräuchliche Inanspruchnahme der Sozialgerichte gibt, kann man darüber diskutieren, welche Lösungen es hierfür geben kann. Eine Missbrauchsgebühr kann übrigens bereits jetzt verhängt werden. Doch pauschal allen Klägerinnen und Klägern, die in den letzten zehn Jahren zehn Klagen angestrebt haben, eine Gebühr aufzuerlegen, wäre völlig daneben.
In wenigen Wochen sind in Hessen Kommunalwahlen. Aber nicht alle, die mitwählen wollen, können das auch: Die ca. 1.1 Millionen Menschen, die ihren Wohnsitz in Hessen haben ohne eine deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, sind vom Wahlrecht in weiten Teilen ausgeschlossen. Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU Staaten dürfen nicht einmal auf kommunaler Eben mitbestimmen. Das muss sich ändern. Denn wer den Folgen politischer Entscheidungen unterworfen ist, muss in Konsequenz auch mitentscheiden dürfen.