
Die Ersatzfreiheitsstrafe führt zu einer Diskriminierung von einkommens- und vermögenschwachen Menschen, die häufig am oder unter dem Existenzminimum leben. Die nicht bezahlten Geldstrafen wurden in vielen Fällen wegen Armutsdelikten wie beispielsweise Beförderungserschleichung verhängt. Die Menschen werden also ein weiteres Mal bestraft, wenn sie die Geldstrafe nicht bezahlen können.
Eva Kühne-Hörmann wird zurecht als Justizministerin abgelöst. Die schleppenden Ermittlungen im Verfahren gegen den Oberstaatsanwalt Alexander B. und weitere Personen, die mangelnde Ausstattung der Justiz in Hessen und zuletzt ihr Versagen bei der Einführung der E-Akte haben gezeigt, dass sie an der Spitze des Ministeriums fehl am Platz ist.
Seit 1997 wird anlässlich des Tages des Grundgesetzes von Bürgerrechtsorganisationen der Grundrechte-Report herausgegeben. Er dokumentiert Verletzungen von Menschen- und Bürgerrechten in Deutschland. In dem Vorwort des Grundrechte-Reports 2021 wird auf die ‚multiple Grundrechtskrise‘ hingewiesen, in der wir uns befinden.
Die Kosten für die Einführung der E-Akte explodieren: Ursprünglich waren 37 Mio. Euro vorgesehen, zwischenzeitlich sind es 168 Mio. Euro. Das ist eine prozentuale Steigerung von 354 Prozent. Nach aktueller Aussage der Justizministerin sieht die aktuelle Planung fast eine Viertel Milliarde Euro für das ‚eJustice-Programm‘, zu dem auch die E-Akte zählt, vor.